Rehabilitierte DDR-Heimkinder: Hilfe aus Härtefallfonds
21 ehemals politisch Verfolgte in der DDR erhalten dieses Jahr finanzielle Hilfe aus dem Härtefallfonds des Landtages. Dazu zählten erstmals auch strafrechtlich rehabilitierte Heimkinder, teilte das Büro der Sächsischen Landesbeauftragten zur Aufarbeitung der SED-Diktatur am Mittwoch mit. Der Fonds biete einmalig Hilfen von bis zu 5000 Euro. Zwar könnten die Zahlungen erlittenes Leid und verpasste Lebenschancen nicht wiedergutmachen, betonte Landtagspräsident Matthias Rößler. “Aber sie sind eine spürbare Geste und ein politisches Zeichen, dass wir die Opfer der SED-Diktatur nicht vergessen.”
Informationen zum Härtefallfonds des Landtages >>
Richtlinie Härtefallfonds SBZ/DDR vom 8. März 2019 (SächsABl. S. 526) >>