Das Bundesverfassungsgericht hat den Rechtsschutz ehemaliger DDR-Heimkinder gestärkt. Der Kläger, der einst neun Jahre in Kinderheimen untergebracht war, hatte seine Rehabilitierung beantragt und war damit vor Gericht abgewiesen worden. Rehabilitierungsanträge ehemaliger DDR-Heimkinder dürfen nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts nicht allein mit dem Hinweis abgelehnt werden, dass die Einweisung damals dem Stand der Pädagogik entsprochen habe.
BVerfG – Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 24. September 2014
Pressemitteilung Bundesverfassungsgericht vom 23. Oktober 2014
zum Artikel in der Frankfurter Allgemeinen vom 23. Oktober 2014