Auf Einladung der Initiativgruppe GJWH Torgau war am 12. August 2015 der 2. Strafsenat (zugleich Senat für Rehabilitierungssachen) des Oberlandesgerichtes (OLG) Naumburg zu Gast in der Gedenkstätte. Vorausgegangen war ein Beschluss des Senates vom Dezember 2014 zur Rehabilitierung eines DDR-Heimkindes, in dem u.a. festgestellt wurde, “dass es Ziel der Heimunterbringung war, die Persönlichkeit des Betroffenen zu zerstören und ihn durch brutale Unterdrückung und Misshandlung zu einem willenlosen Befehlsempfänger zu machen.”
Bei einem Rundgang durch die Ausstellung und den Erinnerungsbereich informierten sich der Vorsitzende OLG-Richter Henss und die beiden Beisitzer OLG-Richter Becker und AG-Richter Stötter über das DDR-Heimerziehungssystem und den historischen Ort des GJWH Torgau. In einer anschließenden Gesprächsrunde mit Mitarbeitern der Gedenkstätte und ehemaligen DDR-Heimkindern konnten grundsätzliche Problemlagen bei strafrechtlichen Rehabilitierungen für die Einweisung und Unterbringung in DDR-Heimen (und dem GJWH Torgau) ausgetauscht werden.